Private Mandatsträger für Beistandschaften
Eine Beistandschaft - wie auch eine Vormundschaft - ist eine ge- setzliche Massnahme, die durch die Vormundschaftsbehörde der Wohngemeinde beschlossen wird. Sie kann auf eigenes Begehren, auf Antrag des Arztes, des Heimes oder von Dritten und - in seltenen Fällen - auf Antrag der Angehörigen angeordnet werden. Die Vor- mundschaftsbehörde prüft den Antrag und richtet gegebenenfalls die Beistandschaft oder eine Vormundschaft ein.
Vom Gesetz her kann jede mündige Person Beistand (oder Vormund) sein. In der Praxis übernehmen häufig Angehörige oder Personen aus dem Bekanntenkreis diese Aufgabe. Wenn - aus welchen Gründen auch immer - niemand im Familien- oder Bekanntenkreis gefunden wird, übernimmt eine Drittperson auf freiwilliger Basis oder eine Amtsperson diese Arbeit.
BENEVOL Schaffhausen bietet in Zusammenarbeit mit den Vormund- schaftsämtern der Stadt Schaffhausen und der Gemeinde Neuhausen sowie mit dem Verband der Gemeindeschreiberinnen und Gemeinde- schreiber des Kantons Schaffhausen (VGSH) Einführungskurse für Freiwillige an, die bereit sind, ein Mandat zu übernehmen. Für bereits eingesetzte Mandatsträgerinnen und Mandatsträger werden Weiterbildungseinheiten und Erfahrungsaustauschtreffen angeboten.
Sind Sie an einem Einsatz als Mandatsträgerin oder Mandatsträger interessiert? Suchen Sie als Gemeinde eine geeignete Person für die Übernahme eines vormundschaftsrechtlichen Mandats oder möchten Sie den für Sie tätigen Beiständen und Vormunden gute Weiter-bildungen ermöglichen? Wir informieren und beraten Sie gerne.
Ausschreibung Einführungskurs Herbst 2010 -> PDF (~145 KB)
Anmeldeformular für KursteilnehmerInnen -> PDF (~60 KB)
Informationen über das Projekt -> PDF (~ 100 KB)
Anmeldeformular für Gemeinden für bereits eingesetzte bzw. vorgesehene MandatsträgerInnen -> PDF (~10 KB)




