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Fachstelle für Freiwilligenarbeit

Krummgasse 13

8200 Schaffhausen

Tel 052 625 91 11

info@freiwillige.ch

www.freiwillige.ch

Private Mandatsträger für Beistandschaften

Eine Beistandschaft ist eine gesetzliche Massnahme, die durch die zuständige Behörde beschlossen wird, mit dem neuen Erwachsenen- und Kindschutzrecht ist dies ab 2013 eine kantonale Behörde.

Eine Beistandschaft kann auf eigenes Begehren, auf Antrag des Arztes, des Heimes oder von Dritten und - in seltenen Fällen - auf Antrag der Angehörigen angeordnet werden. Die Behörde prüft den Antrag und richtet gegebenenfalls die Beistandschaft ein.