Private Mandatsträger für Beistandschaften
Eine Beistandschaft ist eine gesetzliche Massnahme, die durch die zuständige Behörde beschlossen wird, mit dem neuen Erwachsenen- und Kindschutzrecht ist dies ab 2013 eine kantonale Behörde.
Eine Beistandschaft kann auf eigenes Begehren, auf Antrag des Arztes, des Heimes oder von Dritten und - in seltenen Fällen - auf Antrag der Angehörigen angeordnet werden. Die Behörde prüft den Antrag und richtet gegebenenfalls die Beistandschaft ein.




